AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen schriftlich getroffen sind, für die Durchführung von Planungs- und Konstruktionsarbeiten.

1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2. Lieferzeit

Lieferzeiten gelten annähernd, soweit wir sie nicht schriftlich als verbindlich bestätigen. Zu Teillieferung sind wir berechtigt.

3. Auftragsdurchführung

Für die Durchführung des Auftrages wird dem Auftraggeber ein verantwortlicher Projektleiter benannt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung zuständig. Der Auftraggeber wird über den Fortgang der Arbeiten in geeigneter Form z. B. durch Fortschrittsberichte informiert.

4. Abrechnung

Die Auftragsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages. Es kann sowohl Gesamtpreis als auch Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart sein. Bei Zeitaufwand gelten als Abrechnungsgrundlage die vom Auftragnehmer erstellten und vom Auftraggeber gegengezeichneten Leistungs-Stundennachweise. Bei Teillieferungen sind wir zu Teilrechnungen berechtigt. Wir sind ebenfalls zu Teilrechnungen berechtigt, wenn die Auftragsabwicklung durch Umstände ruht, die wir nicht zu vertreten haben.

5. Preise

Alle im Angebot und in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise und Verrechnungs-Stundensätze verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

6. Gewährleistung

Wir leisten die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Planungs- und Konstruktionsarbeiten. Im Falle von berechtigten Beanstandungen wird uns Gelegenheit zur kostenlosen Nachbesserung gegeben. Weitergehende Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen.

7. Material und Ausrüstung

Alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Materialien und Ausrüstungen werden von uns gestellt. Bei erforderlichen Betriebsbegehungen ist dies auf die persönlichen Arbeitsschutzmittel begrenzt.

8. Vorschriften

Bei der Auftragsabwicklung werden die Vorschriften des Auftraggebers, insbesondere die Sicherheitsvorschriften beachtet.

9. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer und sein Personal verpflichten sich – auch über die Beendigung des Auftrages hinaus zum Stillschweigen über alle Vorgänge, die während der Auftragsabwicklung zur Kenntnis gelangen.